Steuerberatung

  • Klassische Steuerberatung:
    Die klassische Steuerberatung beinhaltet die Fertigung von Jahresabschlüssen, seien es Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen – einschließlich sämtlicher Steuererklärungen – sowie die Fertigung von Finanzbuchhaltungen und Lohnbuchhaltungen. Hierbei suchen wir Steuersparpotenziale ebenso wie eine Reduzierung des Verwaltungs- und Erstellungsaufwandes. Wir sind flexibel bei einer Aufteilung der Aufgaben zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei.

  • Unternehmensnachfolge:
    Auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge haben wir weitreichende Erfahrungen. Wir suchen für Sie Lösungen, die sowohl die Interessen des Übergebers als auch des Nachfolgers angemessen berücksichtigen. Hierbei haben wir das Wohl des Unternehmens fest im Blick.

  • Unternehmensberatung:
    Im Rahmen der Unternehmensberatung können wir Sie bei Ihren betriebswirtschaftlichen Aufgaben unterstützen. Dies umfasst Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen, bei denen wir uns durch guten Kontakt und guten Ruf vor allem bei den regionalen Kreditinstituten auszeichnen, ebenso wie Unterstützung bei Themengebieten wie Kostenrechnung, Kostenreduzierung, Preiskalkulation, etc.

  • Existenzgründung:
    Wir begleiten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, Regelungen mit eventuellen Partnern, Gewerbeanmeldung sowie der Betriebsöffnung bei der zuständigen Berufskammer und den Finanzbehörden.

  • Umstrukturierung:
    Wir gestalten notwendige oder sinnvolle Umstrukturierungen in Ihrem Unternehmen, gesellschaftsrechtliche Umwandlungen, Neugliederung der Aufgabenfelder in betriebswirtschaftliche oder rechtliche Einheiten und die Verschlankung von nicht mehr benötigten Strukturen. Hierbei achten wir auf die Schaffung von zukunftsgerichteten Strukturen in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht und analysieren und erarbeiten optimale Lösungen.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht:
    Beinhaltet sind unter anderem Beratungen und Gestaltungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge (also lebzeitige Übertragung von Vermögen) sowie der Erarbeitung von Erbschaftsteuer-Sparkonzepten und natürlich die Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen.