Rechtsberatung
einschließlich außergerichtlicher & gerichtlicher Vertretung auf folgenden Gebieten:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit betrifft das Handels- und Gesellschaftsrecht. Dem tragen wir insbesondere durch die entsprechende Fachanwaltschaft von Herrn Dr. Hettiger als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Rechnung. - Wirtschaftsrecht
Außer dem Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir in nahezu allen sonstigen Fragen des Wirtschaftsrechts kompetent und finden mit Ihnen praxisgerechte Lösungen. - Unternehmenskauf / -nachfolge
Einhergehend mit unserer Wirtschaftsprüfungstätigkeit im Rahmen einer Due Diligence begleiten wir Unternehmenskäufe und auch die Unternehmensnachfolge mit allen rechtlichen, insbesondere auch steuerrechtlichen Aspekten. Hierzu gehört die Erstellung und Beratung von Kaufverträgen ebenso wie die Prüfung der Geschäftsbeziehungen und der vorhandenen Verträge des kaufgegenständlichen Unternehmens. - Arbeitsrecht
Aufgrund der laufenden Betreuung unserer vielfältigen Unternehmensmandate werden wir regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen betraut. Unser Ziel ist hierbei stets, zunächst einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, um den Betriebsfrieden in Ihrem Unternehmen nicht zu gefährden. Selbstverständlich vertreten wir jedoch Ihre Interessen auch vor Gericht. - Insolvenzrecht
Wir begleiten Sie bei Insolvenzanträgen und Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern. Bei Ihren Fragen als Geschäftsführer einer insolvenzreifen Gesellschaft stehen wir ebenso zur Verfügung wie bei der Geltendmachung von Forderungen an insolvente Unternehmen oder Personen. - Erbrecht und Testamentsvollstreckung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten (Unternehmer, Selbständige, Privatpersonen) in allen Erbrechtsangelegenheiten einschließlich ihrer steuerlichen Auswirkungen.Dies umfasst insbesondere:
- Beratungen und Gestaltungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge
- Beratungen zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge einschließlich des Pflichtteilsrechts
- Fertigung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente)
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (wie z.B. Vermächtnisansprüche, Pflichtteilsansprüche…)
- Dienstleistungen zur Aufhebung von Erbengemeinschaften
- Widerruf und Anfechtung von Testamenten
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Testamentsvollstreckungen
- Erstellung von Vollmachten zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung
- Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Patientenverfügungen
Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Hettiger als Fachanwalt für Erbrecht können wir mit fundamentiertem Fachwissen dienen.